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FAQ

Warum Genossenschaft?

Der Mensch steht im Vordergrund – nicht das Kapital. Der Mehrwert bleibt bei den Menschen, die ihn schaffen. Jede Genossenschaft hat den Auftrag, ihre Mitglieder zu fördern. Die Unternehmenssteuerung erfolgt durch die Mitglieder. Dafür gibt es innerhalb einer Genossenschaft Organe wie den Vorstand, den / die Bevollmächtigte(n) der Generalversammlung und ab einer Größe von 20 Mitgliedern auch den Aufsichtsrat. Eine Genossenschaft ist auf einen langfristigen Geschäftsbetrieb ausgelegt.
Statt dem klassischen Shareholder Value geht es hier ganz konkret um den Nutzen für die Mitglieder, also den gemeinsam erwirtschafteten Mehrwert, der aus wirtschaftlichen Aktivitäten der Genossenschaft gewonnen und zur Förderung der Mitglieder eingesetzt wird.

Voraussetzungen

Ihr seid mindestens drei Personen und teilt die Vision eines Unternehmens, das allen Mitgliedern gehört und in dem alle gleichermaßen mitbestimmen können? Ihr plant ein Vorhaben, für dessen Umsetzung sowohl Kapital als auch die Kraft einer Gemeinschaft benötigt werden, etwa der Kauf von Ackerflächen, der Aufbau eines gemeinschaftlich geführten Supermarkts oder andere Formen kollektiven Wirtschaftens z.B. eine Gruppe von Freelancern, die gemeinsam als Marke auftreten wollen? Ein klassisches Investorenmodell kommt für euch nicht in Frage, weil ihr unabhängig bleiben wollt? Ihr wollt demokratische Mitbestimmung und kollektives Eigentum als zentrale Werte eures Unternehmens? Dann könnte die Genossenschaft ein spannendes Modell für euch sein. Wir führen Euch durch alle Schritte der Gründung.

Welche Dokumente braucht ihr für die Gründung?

In der Gründungsphase wird zunächst der Genossenschaftszweck, das Geschäftsmodell und die Art und Weise der Meinungsfindung, der Steuerung und der Vertretung festgelegt. Diese Informationen fließen in die Satzung ein, die gemeinsam von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben wird. Außer der Satzung muss das Protokoll der Gründungsversammlung eingereicht werden, sowie eine Mitgliedsbescheinigung bei einem Prüfverband und das Gutachten des jeweiligen Prüfungsverbandes. Damit das Gutachten überhaupt aussagekräftig sein kann, benötigt der Prüfverband vorab noch einen Finanzplan.

Welche Rollen gibt es in der Genossenschaft?

Das wichtigste Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Die Mitglieder beauftragen den Vorstand, die Beschlüsse der Generalversammlung umzusetzen.
Der Aufsichtsrat bzw. der/die Bevollmächtigte*r hat die Aufgabe, den Vorstand zu kontrollieren, führt die Aufsicht und berät den Vorstand. Bei Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern ist die Gründung eines Aufsichtsrates nicht zwingend erforderlich. In diesem Fall kann auch ein/eine Bevollmächtigte*r der Generalversammlung gewählt werden, der/die die Aufgaben des Aufsichtsrats entsprechend ausübt.

Gibt es verschiedene Arten von Genossenschaften?

Es gibt eine grobe Unterscheidung nach Wirtschafts-/Dienstleistungsgenossenschaft, Sozialgenossenschaft, Wohnungsgenossenschaft und Energiegenossenschaft. Im Zeitalter des digitalen Wandels bilden sich auch immer mehr Plattformgenossenschaften.
Eine Genossenschaft ist keine klassische Kapitalgesellschaft, wohl aber eine juristische Person. Wie bei einer GmbH muss auch eine Genossenschaft für den Jahresabschluss eine Bilanz vorlegen. Die juristische Form ist die eG, also die eingetragene Genossenschaft.

Was sind Plattformgenossenschaften bzw. Platform Coops?

Platform Coops sind Genossenschaften bzw. kooperativ arbeitende Unternehmen, die eine Webseite, eine mobile Anwendung oder ein digitales Protokoll nutzen, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Im Gegensatz zu den in eine tiefe Vertrauenskrise geratenen marktführenden Plattformen wie Facebook, Amazon oder Airbnb, setzen Platform Coops wie Genossenschaften im Allgemeinen auf die demokratische Teilhabe ihrer heterogenen Stakeholder wie Arbeitnehmer*innen, Produzent*innen, oder Konsument*innen sowie die Neugestaltung der Eigentumsverhältnisse und der Unternehmensführung. Kooperativ-demokratische Plattformen stellen in der aktuellen Debatte um Plattformregulierung eine progressive Alternative zu den Monopolen der Plattform-Ökonomie dar.

Können Genossenschaften mit VCs bzw. klassischen Investoren zusammenarbeiten?

Das ist eine komplexe Frage. Natürlich ist es möglich, Anteilseigner*innen in die Genossenschaft aufzunehmen. Egal, wie viele Genossenschaftsanteile diese besitzen: sie haben dennoch nur eine Stimme, so wie alle anderen Mitglieder auch. Das Problem liegt eher darin, dass Genossenschaft in erster Linie die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und wie wir wissen, sind diese häufig konträr zu den Interessen von klassischen Kapitalgebern, bei denen der Return on Invest (ROI) im Vordergrund steht. Für die Geber von Risikokapital sind Genossenschaften aus diesem Grund auch wenig attraktiv. Dennoch finden sich immer mehr Social Impact Investoren, die neue Finanzierungswege gehen und mit Genossenschaften zusammenarbeiten wollen.

Wie finanzieren sich Genossenschaften?

Zunächst einmal über die Einlagen ihrer Mitglieder, das heißt über Genossenschaftsanteile. Diese Anteile bilden die Grundlage des Kapitalstocks der Genossenschaft. Dann sind auch weitere Formen der Finanzierung wie Kredite, Einlagen der Mitglieder, Spenden oder Fördergelder möglich. In erster Linie jedoch sollte sich eine Genossenschaft über ihr Geschäftsmodell finanzieren, das heißt über die Summe der Einnahmen, bzw. über den Gewinn, der nach Abzug aller Kosten für die Genossenschaft übrig bleibt.

Was ist bei der Wahl eines Prüfverbandes zu beachten?

Als eingetragene Genossenschaft seid Ihr in Deutschland verpflichtet, Mitglied in einem Prüfungsverband zu werden. Dieser erhebt häufig eine Mitgliedsgebühr und prüft eure eG kostenpflichtig jedes bzw. jedes zweite Jahr (nach Umsatz, ist im Genossenschaftsgesetz geregelt). Es gibt unterschiedliche Verbände z.B. auch selbstverwaltete freie, in denen sich Genossenschaften zusammengeschlossen haben, um gemeinsam Mehrwerte für ihre Mitglieder zu schaffen. Erkundigt euch im Vorfeld gut, mit welchem Verband Ihr zusammenarbeiten wollt. Der Wechsel eines Genossenschaftsverbandes ist möglich, häufig aber mit einer 2-jährigen Kündigungsfrist verbunden. In dieser Zeit prüft noch der gekündigte Verband.

Kann man ein bestehendes Unternehmen wie z.B. eine GmbH auch in eine Genossenschaft umwandeln?

Ja, das kann man machen. Das nennt sich Workers‘ bzw. Employees‘ Buyout (WBO) und wird weltweit praktiziert. In Deutschland gibt es auch einige Beispiele dafür wie z.B. Syndicats eG. Mit einer Umwandlung in eine eG kann man beispielsweise die Verantwortung, die der/die Unternehmer*in bisher allein trug, auf Teile oder auch auf die gesamte Belegschaft übertragen. Bei Interesse am WBO meldet euch gern bei uns.

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